AviationWatch

www.aviationwatch.eu verbindet Schutzverbände und Umweltorganisationen in Europa und orientiert über Aktivitäten und Forderungen der Organisationen. Die Website wird betreut von Friends of the Earth Netherlands.

GreenSkies (seit 2000)

GreenSkies ist seit 2000 der neue Name der Right Price for Air Travel-Kampagne. GreenSkies wird von Aviation Environment Federation (AEF) in London betreut. Informationen zum Thema Flugverkehr und Umwelt werden verbreitet und GreenSkies verbindet weltweit Flugverkehr kritische Organisationen. Mehr dazu unter: www.greenskies.org
 

The Right Price for Air Travel (1997 - 1999)

Schädliche und lästige Flugemissionen sind nicht nur in der Schweiz ein Thema, sondern überall auf der Welt. Fliegen wird überall staatlich bevorzugt, so gibt es beispielsweise keine Besteuerung des Flugtreibstoffes. Im Flugverkehr besteht keine Kostenwahrheit. Die internationale Kampagne «The Right Price for Air Travel» versucht dies zu ändern.

In der Strassburger Erklärung ist die Forderung nach gerechten Preisen im Flugverkehr festgehalten.

Zur Kampagne «THE RIGHT PRICE FOR AIR TRAVEL»


An der Kampagne «The Right Price for Air Travel» nehmen Umweltverbände und Bürgerinitiativen aus zwanzig europäischen Staaten teil: Belgien, Dänemark, Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien und Zypern.

Diese Kampagne vereinigt über 100 Organisationen, die die wachsenden Auswirkungen des Flugverkehrs auf unsere Umwelt kritisieren. Darunter sind Bürgerinitiativen, Verkehrsclubs, Umweltorganisationen und internationale Netzwerke.

Die Kampagne ist eine Initiative von Friends of the Earth Europe, die anderen
(Umwelt-) Organisationen offen steht. Sie wird von Friends of the Earth Niederlande
(Vereniging Milieudefensie) koordiniert.

Die Kampagne «The Right Price for Air Travel» wird von der Europäischen Kommission DG-XI und dem Umweltministerium der Niederlande unterstützt.

Die Strassburger Erklärung (1998)

Forderungen:

Die Kampagne „The Right Price for Air Travel“ fordert die politischen Entscheidungsträger auf, folgende Massnahmen zu ergreifen:

1.  Einführung einer europäischen Kerosinsteuer.*

2.  Einführung einer europäischen Umweltabgabe auf Flugzeugemissionen.*

3.  Bis zur Umsetzung europaweiter Massnahmen sollten Umweltabgaben bereits auf
     nationaler Ebene eingeführt werden.

4.  Die Steuerbefreiungen des Luftfahrtsektors müssen aufgehoben werden, z.B. die      Mehrwertsteuerbefreiung bei internationalen Passagiertickets und Frachtflügen sowie
     der zollfreie Einkauf.

5.  Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene müssen die direkten und indirekten      Subventionen für den Flugverkehr abgebaut werden

*Dabei sollten die Steuern fünf Jahre lang schrittwiese jährlich um 0,10 US$ pro Liter angehoben werden. Eine weitere Erhöhung, sowohl der Kerosinsteuer als auch der Emissionsabgabe, sollte in Erwägung gezogen werden, um die Verkehrsemissionen auf ein verträgliches Mass zu reduzieren.

Den Flugverkehr nachhaltig zu gestalten, bedeutet weit mehr als nur die Einführung ökologisch wahrer Preise. Deshalb stellt die Kampagne „The Right Price for Air Travel“ ausserdem folgende Forderungen:

-  Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Lärm und Luftschadstoffe, Einführung von
    Immissionsgrenzwerten;
-  Eine Kohärente europaweite Politik zur Kontrolle des Flughafenausbaus;
-  Einführung eines achtstündigen Nachtflugverbots an allen Flughäfen;
-  Risikoabschätzungen für den Flugverkehr, die mindestens so strenge Anforderungen
   erfüllen wie solche in anderen Industriezweigen;
-  Weitreichende Förderung umweltverträglicher Alternativen;
-  Information der Öffentlichkeit über die Umweltauswirkungen des Flugverkehrs und    Berichterstattung über von der Flugverkehrsindustrie im Umweltbereich ergriffene Massnahmen;
-  Reduktion der Lärmbelastung.


Begründung:

Flugverkehr und Umwelt

Flugzeuge sind nicht nur ein schnelles und billiges Verkehrsmittel, um Personen und Güter um die Welt zu transportieren. Die andere Seite der Medaille ist, dass Fliegen die pro zurückgelegtem Kilometer umweltschädlichste Verkehrsform ist (siehe Tabelle). Die lokale Bevölkerung in der Nähe von Flughäfen leidet unter Landschaftsverbrauch, Gesundheitsproblemen, Lärm und anderen Umweltbeeinträchtigungen. Der Flugverkehr wirkt sich negativ auf die Atmosphäre aus, indem er zum Treibhauseffekt beiträgt. Die Umweltauswirkungen des Flugverkehrs nehmen ständig zu, da der Luftverkehrssektor mit Raten von 5 – 6% jährlich wächst.
Der Flugverkehr ist bereits heute für 12 Prozent der CO2-Emissionen des europäischen Verkehrs verantwortlich. Im Entwurf einer IPCC-Studie wurde kürzlich geschätzt, dass schon etwa fünf bis sechs Prozent des globalen Klimawandels auf das Konto des Flugverkehrs gehen. Bei einem ungebremsten Wachstum des Flugverkehrs sagen Trendszenarien bis zum Jahre 2015 eine Zunahme der Emissionen um 300% im Vergleich zu 1990 voraus. Wenn unsere Gesellschaft weiterhin die Vorteile des Verkehrsträgers Flugzeug nutzen möchte, ist eine nachhaltigere Herangehensweise unbedingt erforderlich.

Kioto-Verpflichtungen



Auf der UNFCCC-Konferenz 1997 in Kioto hat sich die Europäische Union verbindlich dazu verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen bis zum Zeitraum 2008 – 2012 um fünf Prozent zu reduzieren. Dieses Reduktionsziel liegt deutlich niedriger als die Werte, die nach Angaben des IPCC zur Verhinderung eines globalen Komaswandels notwendig sind (60% Reduktion bis 2050 und nachfolgend Stabilisierung). Der zu erwartende Anstieg der flugverkehrsbedingten Emissionen steht in starkem Widerspruch zu den Verpflichtungen von Kioto. Der Flugverkehrssektor muss – wie alle anderen Sektoren – dazu beitragen, die Ziele von Kioto zu erreichen. Die Einführung von Massnahmen, welche die Emissionen des Flugverkehrs auf ein nachhaltiges Niveau reduzieren, ist dringend notwendig.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Europäische Union und die nationalen Regierungen auf der internationalen Ebene aktiv werden, z.B. in Gremien wie der ICAO. Dies darf jedoch nicht zu Verzögerung von Massnahmen auf europäischer und nationaler Ebene führen.

Reduktion von Emissionen

Im wesentlichen gibt es drei Strategien, um die Emissionen des Flugverkehrs zu reduzieren:
-  Technologische Verbesserungen (z.B. umweltverträglichere Flugzeuge, Effizienzsteigerung).
-  Organisatorische Massnahmen (z.B. bessere Auslastung, Vermeidung von
    Warteschleifen, Flugroutenverkürzung).
-  Nachfragereduktion (z.B. durch Förderung alternativer Verkehrsmittel, Vermeidung
    von Kurzstreckenflügen).

In allen drei Bereichen sind Massnahmen erforderlich, um eine Reduktion der Emissionen sicherzustellen. Eine Politik, die auf die Nachhaltigkeit des Luftverkehrs gerichtet ist, sollte sich dabei auf eine Mischung von gesetzlichen und preislichen Massnahmen sowie Massnahmen zur Stimulation technnologischer Innovation stützen. Die Kampagne „The Right Price for Air Travel“ konzentriert sich dabei hauptsächlich auf preisliche Massnahmen. Derzeit werden die Preise im Flugverkehr künstlich niedrig gehalten, was ein schnelles Wachstum des Luftverkehrs erlaubt. Dadurch steigen die Luftverkehrs-Emissionen, anstatt wie notwendig zu sinken.

Es ist aus folgenden Gründen notwendig, Steuern und Abgaben im Flugverkehr einzuführen:
-  Der Flugverkehr sollte den anderen Verkehrsträgern gleichgestellt werden. Die derzeit
  niedrigen Preise sind möglich durch einseitige Steuerbefreiungen z.B. von der Mineralöl-
   und der Mehrwertsteuer. Die Preise spiegeln die Umweltkosten nicht wider, ganz im
   Gegenteil wird der Flugverkehrssektor staatlich subventioniert.
-  Zur Zeit werden die sozialen und ökologischen Folgekosten des Flugverkehrs von der
   Gesellschaft getragen. Diese Kosten sollten in die Flugpreise internalisiert werden, um
   das Verursacherprinzip durchzusetzen.
-  Steuern und Abgaben im Flugverkehr unterstützen die Erfüllung der Verpflichtungen des
   Kioto-Protokolls, indem sie zur Umsetzung der drei oben genannten Strategien beitragen.

Die Einnahmen aus Steuern und Abgaben im Flugverkehr können für die Reduktion anderer Steuern (z.B. Besteuerung von Arbeit) und/oder die Finanzierung von Umweltschutzmassnahmen oder Effizienzsteigerungen genutzt werden.

 

Manifest 1995 (Auszug)
Für einen menschen- und umweltgerechten Flugverkehr

 
•Der Flugverkehr steigt weiter, ungeachtet der bereits bestehenden Lärmbelastungen und trotz Warnungen, dass dadurch Treibhauseffekt, Klimaveränderung und Zerstörung der Ozonschicht vorangetrieben werden.
•Viele Menschen engagieren sich weltweit in ihrem AIItagsleben für eine Verbesserung der Umwelt. Der zunehmende Flugverkehr wird von immer mehr Menschen als äusserst grosse Belastung empfunden, was sich in den ständig stärker werdenden Protesten in ganz Europa mehr als deutlich zeigt.
•Zum Schutz der Bevölkerung richtet der Schweizerische Schutzverband gegen Flugemissionen (SSF) in Zusammenarbeit mit der Internationalen Plattform gegen Flugemissionen, in der zahlreiche Bürgerinitiativen und Umweltschutzorganisationen aus den EU-Mitgliedstaaten, aus der Schweiz, Italien und Slovenien zusammengeschlossen sind, dieses Manifest an den Schweizerischen Bundesrat, die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, den Rat, das Europäische Parlament, die Regierungen der Mitgliedstaaten, die Länder, Provinzen und Kantone.
Luftverkehr, Energieverbrauch und Schadstoffausstoss

Der Anteil des Luftverkehrs am globalen Energieverbrauch des Verkehrs betrug 1993 bereits 13% (gemäss internationaler Energieagentur IEA). Zu berücksichtigen ist vor allem der grosse, komabelastende Faktor des Flugverkehrs. Neben dem Treibhausgas CO2 sind dies die Emissionen an Stickoxyden und Wasserdampf in grosser Höhe, im Übergangsbereich von Troposphäre zu Stratosphäre.

Pro Flugstunde braucht ein Jumbo-Jet ca. 15'000 Liter Kerosin. Umgerechnet auf die 1000 Jumbos (Zeitschrift Cockpit 1994), die im Schnitt 13 Stunden pro Tag fliegen, bedeutet das eine Menge von 150'000 Tonnen Kerosin, die allein von diesen Grossflugzeugen pro Tag verbrannt werden und dabei folgende Schadstoffe emittieren:



Zusätzlich zu den rund 1000 Jumbos des Typs B737 fliegen über 12‘000 weitere Verkehrsflutzeuge mit Düsentriebwerken (Jets)! Der globale Flugzeugtreibstoffverbrauch betrug 1993 nach IEA 170 Millionen Tonnen = 215 Milliarden Liter!
 
Umweltpolitik der europäischen Länder
 
•Die Internationale Plattform gegen Flugemissionen hält es für erforderlich, dass die Schweiz, die EU-Behörden, die Staaten und Provinzen die Auswirkungen einer ständigen Zunahme des Luftverkehrs vor dem Hintergrund der allgemein anerkannten Notwendigkeit einer dauerhaften und umweltverträglichen Entwicklung prüfen und dabei insbesondere untersuchen, wie sich der Flugverkehr auf Kurz- und Mittelstrecken durch ( verschiedene ) preisgestalterische Massnahmen und das Angebot hochwertiger Systeme für den öffentlichen Verkehr vermindern lässt.
•Nach Artikel 130r des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat die Umweltpolitik der Gemeinschaft insbesondere zum Ziel, die Umwelt zu erhalten, zu schützen und ihre Qualität zu verbessern. Dies gilt auch für die Mitgliedstaaten, Länder und die einzelnen Regionen der Gemeinschaft. Dasselbe Ziel verfolgt auch die Schweiz ! Das Ziel muss sein, durch eine vernünftige Raumordnungs- und Luftverkehrspolitik zu erreichen, dass der wirtschaftlich notwendige Luftverkehr (Fluglinien- und Geschäftsreiseverkehr) unter Abwägung des Einsatzes anderer Verkehrsträger (Eisenbahn!) ordnungsgemäss und ausreichend abgewickelt werden kann. Es ist allerhöchste Zeit für eine breite, weltweite, öffentliche Diskussion und für konsequentes Handeln zur Reduzierung des Luftverkehrs.
 
Wir fordern daher, dass folgende Massnahmen ab sofort im internationalen, europäischen und inländischen Rahmen in Angriff genommen werden:
 
I.   Wissenschaftliche Erforschung der Wirkungen des Flugverkehrs und Erfassung und Offenlegung aller umweltrelevanten Daten mit dem Ziel, eine ökologisch verträgliche Verkehrspolitik zu gestalten. Der Erhalt der Gesundheit und eine ausreichende Lebensqualität müssen den vom Luftverkehr Betroffenen garantiert werden.
2.   Kostenwahrheit im Luftverkehr! Mindestens steuerliche Gleichstellung mit Strasse und Bahn durch Erhebung einer Kerosin-Steuer. Streichung aller Subventionen, z.B .für den Flughafenausbau! Die umweltbedingten Folgekosten des Luftverkehrs müssen den Verursachern angelastet werden, um die Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Verkehrsträgern zu unterbinden.
3.  Keine Errichtung neuer Flughäfen und kein Ausbau kapazitätserhöhender Infrastrukturen an bestehenden Flughäfen.
4.   Sofortige Einstellung aller Kurzstreckenflüge bis 600 km. Verlagerung aller Flüge bis 1000 km auf die Bahn, sobald entsprechende Verbindungen hergestellt sind.
5.   Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur technischen Optimierung der Luftfahrzeuge und des Flugbetriebes. Dies bedingt unter anderem die schnelle Ausmusterung der sehr lauten Flugzeuge.
6.   Vermeidung von Flügen in der Stratosphäre zum Schutz der Ozonschicht und bei besonders niedrigen Temperaturen zur Verminderung der Kondensstreifenbildung.
7.   Einführung einer zusätzlichen Luftfrachtabgabe, um den energieverschwendenden Gütertransport per Flugzeug einzudämmen.
8.   Verschärfung der bisherigen Abgasnormen für sämtliche Luftfahrzeuge mit gesetzlicher Verbindlichkeit
9.   Senkung der gesetzlich verbindlichen Grenzwerte der Lärmimmissionen durch Flugzeuge. Diese Grenzwerte müssen den wissenschaftlich abgesicherten Richtwerten entsprechen.
10.  Strenges Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 7 Uhr. Grossflughäfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, ausgenommen Rettungs- und Katastropheneinsätze.
11.  Sofortige Herabsetzung der Lärmgrenzwerte nach dem Stand der Technik für Motorflugzeuge bis 9'000kg um 8 dBA unter den ICAO-Grenzwerten. Gesetzliche Regelung der Betriebszeit (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, Samstag von 8 bis 12 Uhr. Flugverbot an Sonn- und Feiertagen, vor allem für die Segelschlepperei).
12.  Keine weiteren Genehmigungen für Helikopter Aussenlandeplätze. Verbot von Heli-Skiing. Verbot von Ultraleichtflugzeugen, Aufhebung bestehender Wasserlandeplätze.
13.  Beteiligung aller im Immissionsbereich von Flugplätzen lebenden Bürger an allen behördlichen den Flugplatz betreffenden Verfahren.
14.  Umweltverträglichkeitsprüfung auch für bestehende Flughäfen und bei Aenderungsplänen.